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1. Geltungsbereich
Der Kunde erkennt mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung die nachfolgenden Geschäfts- bedingungen an.
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen Dritter sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung rügelos aus- geführt haben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vorgesehen ist, frei- bleibend. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Verbindlich ist dabei der Text unserer Auftragsbestätigung.
2.2 Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstigen Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; Telefonate, Telefaxe, eMails, Telegramme und Fernschreiben sind schriftlich von uns zu bestätigen.
2.3 Sonderbestellungen können, falls nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen werden.
3. Umfang der Lieferungen und Leistungen
3.1 Die unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Muster, etc. sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nichts gegenteiliges ergibt.
3.2 Änderungen der Konstruktion, der Auslegung, der Werkstoffwahl und der Fabrikation bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Funktionsdaten oder die Lieferzeit ver- ändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist.
4. Lieferfristen
4.1 Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen.
4.2 Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse, insbesondere bei Streiks jeglicher Art und bei nicht recht- zeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vor- liegenden Verzugs eintreten.
4.3 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, so trägt der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft.
4.4 Bei Lagerung in unseren Gebäuden (oder bei unseren Bevollmächtigten) sind wir berechtigt, für jeden begonnenen Monat Lagerung mindestens 0,5 % des Preises der Lieferung zu berechnen. Weitere Ansprüche, insbesondere aus § 373 HGB, bleiben vorbehalten.
4.5 Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten.
4.6 Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Setzt uns der Kunde im Fall des Lieferverzuges eine den Umständen entesprechende Nachfrist und versäumen wir diese Frist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten; Schadensersatzansprüche stehen ihm nur im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung zu.
4.7 Ist der Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 BGB, dann gilt Absatz 6 mit der Maßgabe, dass der Kunde unter Ausschluss aller weitergehenden Rechte schriftlich vom Vertrag zurücktreten kann. Es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vor.
4.8 Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere seiner Zahlungspflicht, voraus.
5. Gefahrenübergang, Versand, Verpackung
5.1 Die Gefahr geht ab unserm Lager bzw. ab unserm Auslieferungslager auf den Kunden über, und zwar auch insoweit, als auch Teillieferungen vorgenommen werden.
5.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden; sofern keine Versand- vorschriften vom Kunden gegeben werden, wählen wir das billigste Transportmittel und den billigsten Transportweg.
5.3 Die Kosten der Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet, falls nichts anderes vereinbart ist.
5.4 Sofern wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Generalpolice die Transport- versicherung übernehmen, erfolgt Regulierung nach Maßgabe der Versicherungs- bedingungen, gegen Vorlage folgender Unterlagen: a) Tatbestandsaufnahmen des Transportinstituts ( z. B. Spediteurquittung ) b) Originalfrachtbrief c) Rechtsübertragung für den entstandenen Schaden
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, soweit der Transportschaden durch uns zu vertreten ist, uns von einem eingetretenen Transportschaden unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich Nachricht zu geben. Die schadhaften Teile sind frei unserem Firmensitz oder unserem jeweiligen Auslieferungslager zurückzusenden.
6. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
6.1 Unsere Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz oder ab jeweiligen Auslieferungs- lager, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Unsere Preise beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes (Auftragsbestätigung) maßgebenden Kostenfaktoren. Ändern sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem der Auslieferung der Ware, so behalten wir uns das Recht vor, den Preis in angemessenem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten zu ändern.
6.3 Bei geschlossener Warenabnahme im Werte von mindestens netto EURO 500,- franko Frachtgut Empfangsstation einschließlich Verpackung. Für Aufträge von weniger als netto EURO 75,- wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von netto EURO 15,- berechnet. Für Steckenlieferungen (Versandanschrift abweichend von der Bestellanschrift) berechnen wir mindestens netto EURO 7,50 Versandkostenpauschale pro Sendung, höhere Versand- kosten werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
6.4 Sämtliche Zahlungen des Kunden sind, falls nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug frei unserer Bankverbindung zu den angegebenen Terminen zu leisten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen zu; in diesen Fällen ist der Kunde auch zur Zurückbehaltung befugt. Er ist weiter zur Zurückbehaltung befugt, wenn der Grund des Zurückbehaltungs- rechts in einem von uns zu vertretenden Mangel der Lieferung liegt; in diesen Fällen darf jedoch das Zurückbehaltungsrecht nur im Verhältnis zum tatsächlich vorhandenen Mangel ausgeübt werden.
6.5 Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden nach dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung Veränderungen ein, die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung in Frage zu stellen, so sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzubehalten oder Sicherheit zu verlangen; kommt der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist unserem Verlangen nach Sicherheitsleistung nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.6 Falls nicht anders vereinbart, gewähren wir bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum Skonto in Höhe von 2 % rein auf die Ware. Zahlungsrückstände und Wechselzahlungen schließen einen Skontoabzug aus. Das offene Ziel beträgt 14 Tage rein netto Kasse.
6.7 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt Zahlungen oder Zahlungsmittel entgegen- zunehmen, es sei denn, sie besäßen Inkasso-Vollmacht.
6.8 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Kunden zu tragen. Zahlungen auf Grund von Wechseln und Schecks gelten erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als erfüllt.
6.9 Bei Überschreiten eines festen Zahlungstermins sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu berechnen, mindestens jedoch die uns üblicherweise von unserer Bank berechneten Sollzinsen. Die Geltendmachung der weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7. Mängelgewährleistung
7.1 Die gesetzliche Gewährleistung beträgt im Regelfall 24 Monate ab Gefahrübergang; bei ersatzweise gelieferten Teilen rechnet diese Frist ab Einbau, Ausnahmen sind hierbei Waren, die unter der Bezeichnung "Verschleißteile" beschrieben sind; hier greift die jeweils für die Ware gültige gesetzliche Gewährleistungsfrist.
7.2 Etwa ersetzte Teile sind uns auf Wunsch unentgeltlich zurückzusenden.
7.3 Unsere Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass die Ware einwandfrei montiert, in Betrieb genommen und unter genauer Beachtung der Betriebsanweisung verwendet wird.
7.4 Sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Mängelbeseitigung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit wir unsere Verpflichtung zur Mängelbeseitigung - sei es durch Nachbesserung oder durch Lieferung eines Ersatzteils - schuldhaft verletzen, ist der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.
7.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Geschäftsgrund, bestehen nicht und können vom Kunden nicht geltend gemacht werden, es sei denn, eine schriftliche Eigenschaftszusicherung erfolgt zu dem Zweck, den Kunden gegen etwaige Mangelfolgeschadenrisiken abzusichern oder die Schadensverursachung beruhte auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6 Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus culpa incontrahendo, aus Delikt und Unmöglichkeit sowie aus Unvermögen sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sein denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.7 Bei Sonderanfertigungen gilt eine Mehr- bzw. Minderlieferung in Höhe von 10 % als vertraglich vereinbart.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Liefervertrag, einschließlich aller anderen Verträge, die bis zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages zwischen dem Kunden und uns abgeschlossen worden sind, vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen. Er tritt jedoch uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Fakturenwertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einbeziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir können insbesondere verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung, deren Bestand und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen uns unverzüglich aushändigt sowie dem Schuldner die Abtretung schriftlich mitteilt.
8.2 Soweit die Schadensursache auf Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung, soweit die Regelung gem. Absatz 1 den Kunden im Einzelfall unangemessen benachteiligen sollte.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt keine Erklärung des Rücktritts; dies gilt vielmehr nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
8.5 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
8.6 Wird die Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises mit Vertragsabschluss als abgetreten.
8.7 Auf Verlangen werden wir dem Kunden unsere Sicherung insoweit und nach unserer Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
9. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Geltungsbereich
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich eines Anspruchs aus Rücktritt, ist Hösbach.
9.2 Als Gerichtsstand gelten die Orte als vereinbart, an denen die für Hösbach zu- ständigen Gerichte ihren Sitz haben. In diesem Fall ist dies Aschaffenburg. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, insbesondere für Ansprüche aus dem Mahnverfahren; solange ein Gerichtsverfahren gegen uns jedoch nicht anhängig ist, sind wir berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
9.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
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